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Gewinnfreibetrag 2025 – Senken Sie als Selbständiger oder Unternehmer Ihre Steuern

24. März 2025 | Finanzberatung

Der Gewinnfreibetrag ist ein wichtiges Steuersparmodell für Selbständige, Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich. Doch wie funktioniert er genau? Wer kann ihn nutzen? Und wie lässt sich das Maximum herausholen?

Hier erfahren Sie alle Antworten auf diese Fragen und vor allem: Wie Sie selbst ihn direkt und am besten nutzen können.

Schenken Sie mir nur 5 Minuten Lesezeit und ich zeige Ihnen, wie Sie das meiste aus Ihrem Gewinnfreibetrag in 2025 herausholen.

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist eine Steuererleichterung für Selbstständige und Unternehmer. Ziel ist es, sie mit einer Steuerbegünstigung zu entlasten – ähnlich wie Angestellte, die durch das 13. und 14. Gehalt eine Begünstigung erhalten.

Er setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Grundfreibetrag: Gilt für Gewinne bis 33.000 Euro – dafür sind keine Investitionen nötig.
  2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Gilt für Gewinne über 33.000 Euro, setzt aber Investitionen in bestimmte Anlagegüter oder Wertpapiere voraus.

Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften, egal ob sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine Bilanzierung machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte)
  • selbständige Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer (also fast alle EPUs und kleinen Unternehmen)
  • Gewerbetreibende
  • Land- und Forstwirte
  • Gesellschafter einer OG oder KG (im Verhältnis ihrer Gewinnbeteiligung)

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

Die Höhe des Gewinnfreibetrags hängt von deinem Unternehmensgewinn ab. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro gibt es einen automatischen Steuerfreibetrag, den Sie ohne weitere Maßnahmen nutzen können.

Wenn Ihr Gewinn über dieser Grenze liegt, können Sie durch gezielte Investitionen in bestimmte Anlagegüter oder Wertpapiere zusätzlich Steuern sparen. Je höher Ihr Gewinn, desto mehr können Sie durch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag herausholen. Die folgende Aufschlüsselung zeigt Ihnen die genauen Beträge und Prozentsätze:

Grundfreibetrag (ohne Investition)

  • 15 % des Gewinns bis 33.000 Euro
  • Maximal: 4.950 Euro
  • Wird automatisch berücksichtigt – keine Investition nötig!

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (mit Investition)

  • Für Gewinne über 33.000 Euro nötig
  • Bis zu 13 % des Gewinns, gestaffelt:
    • 13 % für die ersten 145.000 Euro (über 33.000 Euro)
    • 7 % für die nächsten 175.000 Euro
    • 4,5 % für weitere 230.000 Euro
    • Maximal 46.400 Euro pro Jahr

Beispiele zur Berechnung

Beispiel 1: Selbstständiger mit einem Gewinn von 20.000 Euro

  • Gewinn: 20.000 Euro
  • 15 % Grundfreibetrag: 3.000 Euro
  • Investitionen nötig? Nein
  • Zu versteuernder Gewinn: 17.000 Euro

Beispiel 2: Unternehmer mit einem Gewinn von 53.000 Euro und einer Investition von 2.000 Euro

  • Grundfreibetrag (15 % von 33.000): 4.950 Euro
  • Investitionsfreibetrag (13 % von 20.000, gedeckelt durch Investition): 2.000 Euro
  • Gesamtfreibetrag: 6.950 Euro
  • Zu versteuernder Gewinn: 46.050 Euro

Welche Investitionen sind erlaubt?

Nur bestimmte Anschaffungen zählen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag:

  • Begünstigte Wertpapiere (müssen vier Jahre gehalten werden und sind für Selbständige und Unternehmer eine der besten Empfehlungen, um nach und nach Geld anzusparen)
  • Neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren
  • Investitionen in Gebäude oder Mieterumbauten (erst bei Fertigstellung)

Nicht erlaubt sind unter anderem:

  • PKW und Kombis (außer Fahrschulautos oder Taxi)
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wertpapiere, die weniger als vier Jahre gehalten werden
  • Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie genutzt wird

Was sind begünstigte Wertpapiere?

Begünstigte Wertpapiere sind eine der Investitionsmöglichkeiten, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nutzen. Sie müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um steuerlich anerkannt zu werden.

Dazu gehören insbesondere Wertpapiere, die zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind, wie etwa Anleihen bestimmter öffentlicher Institutionen oder Fonds, die spezielle Kriterien erfüllen. Wichtig ist, dass diese Wertpapiere mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden, da sonst eine Nachversteuerung droht.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Wertpapiere in Ihrem konkreten Fall geeignet sind, gibt es erfahrene Beraterinnen und Berater (wie mich), die Ihnen dabei helfen können. Sie wissen genau, welche Investitionen steuerlich anerkannt sind, und kümmern sich um die gesamte Abwicklung für Sie.

Wann wird der Freibetrag nachversteuert?

Der Gewinnfreibetrag ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Besonders beim investitionsbedingten Freibetrag gibt es eine wichtige Regel: Die begünstigten Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere müssen mindestens vier Jahre lang im Betriebsvermögen bleiben.

Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der in Anspruch genommene Freibetrag nachträglich versteuert werden. Das bedeutet, dass der ursprünglich gesparte Steuerbetrag wieder als Gewinn gerechnet und somit nachträglich versteuert wird.

Das passiert dann, wenn:

  • Die Wertpapiere vor Ablauf der Haltefrist verkauft werden.
  • Die Wirtschaftsgüter vor Ablauf der vier Jahre verkauft oder aus dem Betriebsvermögen entfernt werden.
  • Der Betrieb aufgegeben oder ins Ausland verlegt wird.

Wichtig: Eine Ausnahme gibt es bei „Ersatzbeschaffung“ – wenn ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut im selben Jahr angeschafft wird.

Wie wird der Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung geltend gemacht?

Der Freibetrag wird automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt. Dafür teilen Sie dem Steuerberater mit, welche Wertpapiere oder Güter Sie gekauft haben. Bei der attraktivsten und häufigsten Form der Freibetragsnutzung – den Wertpapieren – macht das in den meisten Fällen Ihre Finanzberaterin oder Ihr Finanzberater einfach für Sie.

Der investitionsbedingte Freibetrag muss eingetragen werden:

  • Formular E1a – Kennziffern 9227 (Wirtschaftsgüter) und 9229 (Wertpapiere)
  • Ein Nachweis über die Investitionen muss dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden.

Fazit: Wie können Sie den Gewinnfreibetrag optimal nutzen?

  • Sie machen Gewinne unter 33.000 Euro? Kein Handlungsbedarf – Sie bekommen automatisch 15 % Steuerfreibetrag.
  • Gewinne über 33.000 Euro? Investieren Sie am besten in gute Wertpapiere, um bis zu 13 % Freibetrag zusätzlich zu sichern.
  • Investitionsplan erstellen: Planen Sie Ihre Investitionen klug, um das Maximum an Steuerersparnis zu bekommen.

Holen Sie sich Unterstützung bei mir – Petra Schuh-Wendl!

Finanzen sind komplex – aber Sie müssen sich nicht alleine durch den Finanzdschungel kämpfen. Ich bin seit über 15 Jahren als unabhängige Finanzberaterin tätig. Ich habe bereits hunderte Kunden erfolgreich beraten und begleite auch Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer Investition mit dem Gewinnfreibetrag 2025 oder auch darüber hinaus.

Lassen Sie uns Ihre Steuerersparnis mit dem Gewinnfreibetrag maximieren und starten Sie mit einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie mich dafür unter +43 699 18275555 an, schreiben Sie mir eine E-Mail (petra.wendl@esgehtumsgeld.at) oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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